AGB

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Yaya GmbH / Sauberblitz

Handelsregister: Kanton Zürich

Handelsregisternummer: CHE-114.058.414

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01. Januar 2018

 

Durch das Ausfüllen des Kontaktformulars und die Anforderung eines Angebots auf der Homepage https://sauberblitz.ch der Yaya GmbH / Sauberblitz akzeptiert der Vertragspartner („Kunde“) vorbehaltlos die folgenden Bestimmungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der oben genannten Homepage in Kraft.

 

  • 1 Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen Sauberblitz als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch Sauberblitz. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.

 

  • 2 Ausführung

 

  • 2.1 Die auszuführenden Reinigung arbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH (Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch Sauberblitz weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und Sauberblitz festgelegt. Sauberblitz verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.

 

  • 2.2 Yaya GmbH / Sauberblitz behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehöriger Bilder über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.

 

  • 2.3 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen

 

  • 2.3.1 Füllen von Dübellöcher

Die Dübellöcher Füllung kann als Auftrag an Sauberblitz erteilt werden. Yaya GmbH / Sauberblitz wird erst am Reinigungstag vor Ort entscheiden, ob das Füllen oder Ausbessern der Löcher durchführbar ist. In der Regel füllt ´

Yaya GmbH / Sauberblitz 5 Dübellöcher pro Mietobjekt. Falls es mehr als 5 Dübellöcher sind empfiehlt Yaya GmbH Sauberblitz, eine Malerfirma damit zu beauftragen und ist nicht verpflichtet den Auftrag für die Dübellöcher Füllung zu übernehmen.

Falls  Yaya GmbH / Sauberblitz mit dem Füllen der Dübellöcher beauftragt wurde, lehnt Sauberblitz jegliche Farbunterschiede oder Unebenheiten an den Wänden ab.

Die Löcher werden nach bestem Wissen und Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches keine Garantie für einen anfälligen Neuanstrich ist.

Kosten von aufgebotenem Maler oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von Yaya GmbH / Sauberblitz ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.

 

  • 2.3.2 Entsorgung

Yaya GmbH / Sauberblitz ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.

Die Entsorgung kann zusätzlich gegen Aufpreis gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.

 

  • 3 Preise und Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigung arbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und

Yaya GmbH / Sauberblitz festgelegt. Yaya GmbH / Sauberblitz wird mit der Auftragserteilung gemäss gemachter

Offerte mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm), Zimmeranzahl sowie angegebene

Zusatzleistungen. Yaya GmbH / Sauberblitz behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:

– Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen, Trockner, Fenster usw.

– bei einer Raucherwohnung, übermässigen Kleberesten, extreme Verschmutzungen durch Haustiere usw.

-bei stärkeren Verschmutzungen der Küche, der Küchengeräte, Badezimmer, Fenster, Storen usw.,  muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl.

Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor Ort geleistet werden. Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Yaya GmbH / Sauberblitz abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von Yaya GmbH / Sauberblitz abgelehnt.

  • 4 Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, am selben Tag, nach beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an Yaya GmbH / Sauberblitz gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.

WICHTIG!

Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich Yaya GmbH / Sauberblitz vor, für die Rechnungsstellung und den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.- zzgl. 7.7% MwSt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Yaya GmbH / Sauberblitz vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von Sauberblitz dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.

Ebenfalls behält sich Sauberblitz vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden, entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an Yaya GmbH / Sauberblitz entrichtet, worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich Yaya GmbH / Sauberblitz vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.

  • 5 Versicherungsschutz/Haftung

Schadensersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung geltend gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Sauberblitz gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadensereignis, an Yaya GmbH / Sauberblitz schriftlich angezeigt wird. Der Schadenfall ist mit Fotos zu belegen! Für Schäden, die an Yaya GmbH / Sauberblitz nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bei Abrechnung von Schadensersatzleistung gegenüber Yaya GmbH / Sauberblitz sind immer gesonderte Rechnungen erforderlich. Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Hier können Sie den Versicherungsnachweis einsehen!

  • 6 Vertrag und Vertragsdauer

Yaya GmbH / Sauberblitz erklärt sich bereit, die gesamte „besenreine Wohnung“, zur Abgabe an die Verwaltung / Eigentümerschaft, zu reinigen. Der Vertrag zwischen Sauberblitz und dem Kunden hat eine Laufzeit bis zum Abgabetermin des Kunden für das zu reinigende Objekt an die Verwaltung / Eigentümerschaft, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  • 7 Kündigungsfrist

Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von: Mehr und bis zwei (2) Wochen (zehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen. Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 15 % des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten. Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 100 % des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten.

  • 8 Vertragsauflösung von seitens Yaya GmbH / Sauberblitz

Yaya GmbH / Sauberblitz behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messi Haushalt, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenstern, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt Sauberblitz zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.80 sfr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).

  • 9 Abgabegarantie

Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine anfällige Nachreinigung wird dann dem Kunden verrechnet. Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich Yaya GmbH / Sauberblitz in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Sauberblitz das Recht einen attestierten Gutachter als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Kunde.

Bei stärkeren Verschmutzungen, die nicht vorher angekündigt wurden und gegen Aufpreis entrichtet werden, kann es zu Verzögerungen kommen. Findet die Übergabe am Tag der Reinigung statt, informiert Yaya GmbH / Sauberblitz den Kunden und dieser informiert unverzüglich die Verwaltung, so dass der Übergabetermin um die zusätzlich benötigte Zeit verschoben wird. Ist die Verschiebung nicht möglich, werden die noch ausstehenden Leistungen von Yaya GmbH / Sauberblitz im Anschluss der Übergabe erledigt, sofern nichts Abweichendes mit dem Kunden besprochen wurde.

  • 10 Reklamationen

Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos! Reklamationen müssen schriftlich an Yaya GmbH / Sauberblitz durch die Verwaltung oder die Mieter gemeldet werden unmittelbar nach der Reinigung oder nach der Übergabe der Wohnung. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

  • 11 Zustimmung der AGBs

Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  • 12 Datenschutz

Daten, die Yaya GmbH / Sauberblitz zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Yaya GmbH / Sauberblitz ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

 

  • 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von Yaya GmbH / Sauberblitz eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für Yaya GmbH / Sauberblitz zuständigen Gerichten in Zürich. Es gilt schweizerisches Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.