AGB Yaya GmbH / Sauberbliz- Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)Stand: 01. Januar 2018
Durch das Ausfüllen des Kontaktformulars und die Anforderung eines Angebots auf der Homepage www.sauberblitz.ch der Yaya GmbH ( „Sauberblitz“) akzeptiert der Vertragspartner („Kunde“) vorbehaltlos die folgenden Bestimmungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der oben genannten Homepage in Kraft.
§ 1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen Sauberblitz als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch TIPTOP CLEANERS. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Beschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.
§ 2 Ausführung
§ 2.1 Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch Sauberbliz weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und Sauberblitz festgelegt. Sauberblitz verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
§ 2.2 Sauberblitz behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehörigen Bildern über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.
§2.3 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen
§ 2.3.1 Füllen von Dübellöcher
Die Dübellöcherfüllung kann als Auftrag an Sauberblizt erteilt werden. Sauebeblitz wird erst am Reinigungstag vor Ort entscheiden, ob das Füllen oder Ausbessern der Löcher durchführbar ist. In der Regel füllt ´
Sauberblitz 5 Dübellöcher pro Mietobjekt. Falls es mehr als 5 Dübellöcher sind empfiehlt Sauberblitz, eine Malerfirma damit zu beauftragen und ist nicht verpflichtet den Auftrag für die Dübellöcherfüllung zu übernehmen.
Falls Sauberblitz mit dem Füllen der Dübellöcher beauftragt wurde, lehnt Sauberblitz jegliche Farbunterschiede oder Unebenheiten an den Wänden ab.
Die Löcher werden nach bestem Wissen und Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches keine Garantie für einen anfälligen Neuanstrich ist.
Kosten von aufgebotenen Maler oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von Sauberblitz ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.
§ 2.3.2 Entsorgung
Sauberblitz ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.
Die Entsorgung kann zusätzlich gegen Aufpreis gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.
§ 3 Preise und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und
Sauberblitz festgelegt. Sauberblitz wird mit der Auftragserteilung gemäss gemachter
Offerte mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm), Zimmeranzahl sowie angegebene
Zusatzleistungen. Sauberblitz behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:
- Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen, Trockner, Fenster usw.
- bei einer Raucherwohnung, übermässigen Kleberesten, extreme Verschmutzungen durch Haustiere usw.
- bei starken Verschmutzungen der Küche, der Küchengeräte, Badezimmer, Fenster, Storen usw.
Bei stärkeren Verschmutzungen, muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl.
Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor
Ort geleistet werden. Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Sauberblitz abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von Sauberblitz abgelehnt.
§ 4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart am selben Tag, nach beenden der
Reinigungsarbeiten vom Kunden an Sauberblitz gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.
WICHTIG!
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich Sauberblitz vor, für die Rechnungsstellung und den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.- zzgl. 7.7% MwSt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Sauberblitz vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von Sauberblitz dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.
Ebenfalls behält sich Sauberblitz vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden, entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an Sauberblitz entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich Sauberblitz vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
§ 5 Versicherungsschutz/Haftung
Schadensersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung geltend gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Sauberblitz gedeckt (bis 3
Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadensereignis, an Sauberblitz schriftlich angezeigt wird. Der Schadenfall ist mit Fotos zu belegen! Für Schäden die an Sauberblitz nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bei Abrechnung von Schadensersatzleistung gegenüber Sauberblitz sind immer gesonderte Rechnungen erforderlich. Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Hier können Sie den Versicherungsnachweis einsehen!
§ 6 Vertrag und Vertragsdauer
Sauberblitz erklärt sich bereit, die gesamte „besenreine Wohnung“, zur Abgabe an die Verwaltung / Eigentümerschaft, zu reinigen. Der Vertrag zwischen Sauberblitz und dem Kunden hat eine Laufzeit bis zum Abgabetermin des Kunden für das zu reinigende Objekt an die Verwaltung / Eigentümerschaft, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 7 Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von: Mehr und bis zwei (2) Wochen (zehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen. Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 15 % des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten. Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 100 % des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten.
§ 8 Vertragsauflösung von seitens Sauberblitz
Sauberblitz behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messihaushalt, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenstern, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt Sauebrblitz zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.80 sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).
§ 9 Abgabegarantie
Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine anfällige Nachreinigung wird dann dem Kunden verrechnet. Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich Sauberblitz in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Sauberblitz das Recht einen attestierten Gutachter als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Kunde.
Bei stärkeren Verschmutzungen, die nicht vorher angekündigt wurden und gegen Aufpreis entrichtet werden, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Findet die Übergabe am Tag der Reinigung statt, informiert Sauberblitz den Kunden und dieser informiert unverzüglich die Verwaltung, so dass der Übergabetermin um die zusätzlich benötigte Zeit verschoben wird. Ist die Verschiebung nicht möglich, werden die noch ausstehenden Leistungen von Sauberblitz im Anschluss der Übergabe erledigt, sofern nichts Abweichendes mit dem Kunden besprochen wurde.
§ 10 Reklamationen
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos! Reklamationen müssen schriftlich an Sauberblitz durch die Verwaltung oder die Mieter gemeldet werden unmittelbar nach der Reinigung oder nach der Übergabe der Wohnung. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 11 Zustimmung der AGBs
Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 Datenschutz
Daten, die Sauberblitz zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Sauberblitz ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von Saubrblitz eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für Saubrblitz zuständigen Gerichten in Aargau. Es gilt schweizerisches Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Durch das Ausfüllen des Kontaktformulars und die Anforderung eines Angebots auf der Homepage www.sauberblitz.ch der Yaya GmbH ( „Sauberblitz“) akzeptiert der Vertragspartner („Kunde“) vorbehaltlos die folgenden Bestimmungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der oben genannten Homepage in Kraft.
§ 1 Geltung
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen Sauberblitz als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung durch TIPTOP CLEANERS. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Beschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.
§ 2 Ausführung
§ 2.1 Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch Sauberbliz weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und Sauberblitz festgelegt. Sauberblitz verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.
§ 2.2 Sauberblitz behält sich das Recht vor, bei starken Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermietung mittels dazugehörigen Bildern über den Zustand vom Objekt vorgängig zu informieren.
§2.3 Spezielle Bedingungen/ Dienstleistungen
§ 2.3.1 Füllen von Dübellöcher
Die Dübellöcherfüllung kann als Auftrag an Sauberblizt erteilt werden. Sauebeblitz wird erst am Reinigungstag vor Ort entscheiden, ob das Füllen oder Ausbessern der Löcher durchführbar ist. In der Regel füllt ´
Sauberblitz 5 Dübellöcher pro Mietobjekt. Falls es mehr als 5 Dübellöcher sind empfiehlt Sauberblitz, eine Malerfirma damit zu beauftragen und ist nicht verpflichtet den Auftrag für die Dübellöcherfüllung zu übernehmen.
Falls Sauberblitz mit dem Füllen der Dübellöcher beauftragt wurde, lehnt Sauberblitz jegliche Farbunterschiede oder Unebenheiten an den Wänden ab.
Die Löcher werden nach bestem Wissen und Gewissen und so gut wie möglich gefüllt und ausgebessert, welches keine Garantie für einen anfälligen Neuanstrich ist.
Kosten von aufgebotenen Maler oder Malerarbeiten seitens der Verwaltung, Vermietung oder Mieter, werden von Sauberblitz ausdrücklich abgelehnt und nicht übernommen.
§ 2.3.2 Entsorgung
Sauberblitz ist nicht verpflichtet Müll oder Abfall aus den zu reinigenden Objekten zu entsorgen.
Die Entsorgung kann zusätzlich gegen Aufpreis gebucht werden, jedoch nur im Voraus mit Angaben von den zu entsorgenden Objekten.
§ 3 Preise und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und
Sauberblitz festgelegt. Sauberblitz wird mit der Auftragserteilung gemäss gemachter
Offerte mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragt. Es werden nur Dienstleistungen gemäss Offerte durchgeführt. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm), Zimmeranzahl sowie angegebene
Zusatzleistungen. Sauberblitz behält sich das Recht vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fällen zu verlangen:
- Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen, Trockner, Fenster usw.
- bei einer Raucherwohnung, übermässigen Kleberesten, extreme Verschmutzungen durch Haustiere usw.
- bei starken Verschmutzungen der Küche, der Küchengeräte, Badezimmer, Fenster, Storen usw.
Bei stärkeren Verschmutzungen, muss eine Anzahlung in Höhe von 50% vom offerierten Preis zzgl.
Zusatzpauschale als Garantie vor Reinigungsbeginn in bar gegen Quittung an das Reinigungspersonal vor
Ort geleistet werden. Falls dies nicht der Fall ist, der Kunde nicht auffindbar ist oder sich nicht meldet, wird der Auftrag seitens Sauberblitz abgelehnt. Jegliche Verpflichtungen und Haftungen werden von Sauberblitz abgelehnt.
§ 4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart am selben Tag, nach beenden der
Reinigungsarbeiten vom Kunden an Sauberblitz gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in BAR zu entrichten.
WICHTIG!
Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich Sauberblitz vor, für die Rechnungsstellung und den Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Mindestens CHF 50.- zzgl. 7.7% MwSt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich Sauberblitz vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von Sauberblitz dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.
Ebenfalls behält sich Sauberblitz vor bis zur Begleichung der Zahlung einen Schlüssel als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten, die durch den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder den Kunden, entstehen, werden dem Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauszahlungen, welche nicht vor Reinigungsbeginn an Sauberblitz entrichtet worden sind (Barzahlung oder per Bank), behält sich Sauberblitz vor, den Auftrag abzulehnen und nicht auszuführen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
§ 5 Versicherungsschutz/Haftung
Schadensersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung geltend gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Sauberblitz gedeckt (bis 3
Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadensereignis, an Sauberblitz schriftlich angezeigt wird. Der Schadenfall ist mit Fotos zu belegen! Für Schäden die an Sauberblitz nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bei Abrechnung von Schadensersatzleistung gegenüber Sauberblitz sind immer gesonderte Rechnungen erforderlich. Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Hier können Sie den Versicherungsnachweis einsehen!
§ 6 Vertrag und Vertragsdauer
Sauberblitz erklärt sich bereit, die gesamte „besenreine Wohnung“, zur Abgabe an die Verwaltung / Eigentümerschaft, zu reinigen. Der Vertrag zwischen Sauberblitz und dem Kunden hat eine Laufzeit bis zum Abgabetermin des Kunden für das zu reinigende Objekt an die Verwaltung / Eigentümerschaft, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 7 Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von: Mehr und bis zwei (2) Wochen (zehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen. Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 15 % des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten. Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird 100 % des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen zu entrichten.
§ 8 Vertragsauflösung von seitens Sauberblitz
Sauberblitz behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messihaushalt, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenstern, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt Sauebrblitz zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.80 sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).
§ 9 Abgabegarantie
Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine anfällige Nachreinigung wird dann dem Kunden verrechnet. Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich Sauberblitz in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Sauberblitz das Recht einen attestierten Gutachter als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Kunde.
Bei stärkeren Verschmutzungen, die nicht vorher angekündigt wurden und gegen Aufpreis entrichtet werden, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Findet die Übergabe am Tag der Reinigung statt, informiert Sauberblitz den Kunden und dieser informiert unverzüglich die Verwaltung, so dass der Übergabetermin um die zusätzlich benötigte Zeit verschoben wird. Ist die Verschiebung nicht möglich, werden die noch ausstehenden Leistungen von Sauberblitz im Anschluss der Übergabe erledigt, sofern nichts Abweichendes mit dem Kunden besprochen wurde.
§ 10 Reklamationen
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos! Reklamationen müssen schriftlich an Sauberblitz durch die Verwaltung oder die Mieter gemeldet werden unmittelbar nach der Reinigung oder nach der Übergabe der Wohnung. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 11 Zustimmung der AGBs
Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 Datenschutz
Daten, die Sauberblitz zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Sauberblitz ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von Saubrblitz eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für Saubrblitz zuständigen Gerichten in Aargau. Es gilt schweizerisches Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.